Notiz – Schwierige Zeiten
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Notiz – Schwierige Zeiten

Auf dem Heimweg bin ich an einer „Querdenker“-Demonstration gegenüber des BioNTech-Geländes vorbei gefahren und ungläubig stehen geblieben. Etwa zwei Dutzend Männer mittleren Alters standen da um einen Flachbildschirm von etwa 50 Zoll Größe herum, der für den mobilen Einsatz vorbereitet worden war, inklusive Stromversorgung aus einem Generator oder großen Akku.

Frage: Wer finanziert diesen Spaß?

Auf dem Monitor war ein Video des SWR zu sehen, versehen mit eigenen Untertiteln, die nicht wiedergaben was die „Echse“ des Handpuppenspielers Michael Hatzius eigentlich gesagt hatte.

Die willkürliche Kombination von einer Aufzeichnung des öffentlich Rechtlichen Fernsehens, propagandistischen Untertiteln und wahrscheinlich einer Neuvertonung, die ich von der anderen Straßenseite aus nicht hören konnte, scheint genau das Querdenken zu sein, auf dass diese Wirrköpfe stolz sind.

Frage: Wie geht man mit diesem kleinstprozentigen Teil der Bevölkerung um, der jeden Bezug zur Realität verloren hat?

Die drei Mannschaftswagen der Polizei waren voll, die Damen und Herren schauten in ihre Smartphones, eingefangen von ihren eigenen Filterbubbles.

An der Einfahrt zu BioNTech standen fünf Männer von Security-Firmen, die selbst wahrscheinlich nicht wirklich gewusst hatten, wo sie da heute morgen abgeladen worden waren. Jungs, die sonst bei Aldi auf die korrekte Anzahl an Kunden hatten achten müssen, bewachten dort einen Milliardenkonzern, das als eines von etwa 120 Pharmaunternehmen mit einer vielversprechenden Impfung die Welt des Menschen wieder in eine frühere Iteration von Alltag bringen soll.

Es sind schwierige Zeiten für uns alle.

Ich kann nicht näher auf die Situation bei meinem Arbeitgeber eingehen, aber ich kann sagen, dass das Land Rheinland Pfalz sehr große Versäumnisse in der Entwicklung von digitaler Infrastruktur und Bildung zugelassen hat, wie auch alle anderen Bundesländer mehr oder weniger.

Geld bereitzustellen, um Tausende Lehrkräfte mit iPads zu versorgen, die sie nicht bedienen können, die nicht verwaltet werden können… so ein iPad ist auch nur ein teures Schnittbrettchen und sammelt Staub, wenn man es Herumliegen lässt. Proprietäre, geschlossene Systeme, verdammt zur Obsoletion.

Superkapitalismus ohne Verstand, Weitsicht.

Angebissene Äpfel, ohne vom Baum des Wissens zu kosten. Allesamt nur Feigenblätter.

 

Nachtrag 23.12.2020: Inzwischen weiß man sehr gut, wer von den verquer denkenden profitiert und Herr Ballweg und die anderen Profiteure müssten umgehend wegen Volksverhetzung angeklagt und mit der Maximalstrafe von 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Alles Kapital wegnehmen und einer Stiftung gegen Rassismus und Hass übergeben.

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
  3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) 1Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Zitat: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Warum sitzt Jana aus Kassel noch nicht ein?

https://krautreporter.de/3573-jana-aus-kassel-hat-uns-den-moment-beschert-den-wir-uns-seit-monaten-wunschen

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